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Wenn die Sonne lockt: So schützen Sie sich vor UV-Strahlung

UV-Schutz & Co.: Was ist beim Sonnenbaden zu beachten?

05.07.2024 – Sonne, angenehme Temperaturen, blauer Himmel – viele Menschen lockt es bei schönem Wetter ins Freie. Nur eines trübt die Freude: Bereits im Frühling erreicht die UV-Strahlung mitunter Werte, die dem Körper kurz- und langfristig schaden können. Wie schützt man sich am besten vor UV-Strahlung?

Die positiven Effekte von Sonnenlicht sind weithin bekannt: Es wirkt beispielsweise stimmungsaufhellend und regt den Körper an, Vitamin D zu bilden [1]. Setzt man sich jedoch zu lange und/oder zu intensiver Sonnenstrahlung aus, kann das negative Folgen haben. Verantwortlich ist hierfür die ultraviolette (UV-)Strahlung als Teil des Sonnenlichts: Sie kann bestimmte Bereiche des Körpers kurz- und langfristig schädigen (Tabelle 1).

Die bekannteste kurzfristige gesundheitliche Folge von UV-Strahlung ist der Sonnenbrand. Zu den langfristigen Folgen gehört zum Beispiel Hautkrebs. Das ist ein Oberbegriff für verschiedene Krebserkrankungen, beispielsweise den hellen Hautkrebs und den schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom). Der Großteil der Erkrankungen entfällt auf den weißen Hautkrebs [2]. Allerdings steigen alle Formen der Hautkrebs-Neuerkrankungen stark an: Ihre Zahl verdoppelt sich ca. alle 10 bis 15 Jahre [3]. In der Altersgruppe bis 75 Jahre ist jeder 7. Mann und jede 9. Frau davon betroffen [3]. Ein Grund für die steigende Anzahl von Neuerkrankungen ist ein Trend zu längeren Aufenthalten in der Sonne [2]. Zudem sorgt die Einführung des Hautkrebs-Screenings – also flächendeckender Vorsorgeuntersuchungen – im Jahr 2008 dafür, dass Hautkrebs häufiger als vor dieser Zeit entdeckt wird [2].

Gut zu wissen:
Das Hautkrebsscreening ermöglicht es, Hautkrebs früh zu erkennen, wenn er noch gut behandelbar ist. Die Früherkennung ist wichtig, denn unerkannt und unbehandelt kann Hautkrebs tödlich verlaufen. Dies trifft vor allem auf den schwarzen Hautkrebs zu [4]. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ein Hautkrebsscreening ab einem Alter von 35 Jahren im Abstand von zwei Jahren [5]. Die Untersuchung kann von einer Hautärztin oder einem qualifizierten Hausarzt durchgeführt werden [5].

 

Tabelle 1: Negative Auswirkungen von UV-Strahlung auf den Körper [3].

Organ unmittelbare Folgen langfristige Folgen
Haut
  • Sonnenbrand
  • Sonnenallergie, z. B. juckender Ausschlag, Akne
  • Hautreaktionen nach Kontakt mit oder Verzehr von bestimmten Substanzen (fototoxische Reaktion)
  • vorzeitige Hautalterung
  • Hautkrebs
Immunsystem
  • Schwächung, z. B. Verschlechterung einer Erkältung oder Ausbruch von Herpes
Auge
  • Bindehautentzündung
  • Hornhautentzündung
  • Schädigung der Linse, z. B. grauer Star

Wie kann man sich vor UV-Strahlung schützen?

Der UV-Index gibt an, wie hoch der Spitzenwert der sonnenbrandauslösenden UV-Strahlung ist, die an einem bestimmten Tag am Boden ankommt [3]. Ab einem UV-Index von 3 sind Schutzmaßnahmen nötig – auch wenn der Himmel leicht bewölkt ist. Der tagesaktuelle UV-Index in Deutschland ist z. B. beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) einsehbar: https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/uv-index/aktuelle-tagesverlaeufe/aktuell_node.html Bei der Entscheidung für oder gegen Schutzmaßnahmen sollte man sich jedoch nicht ausschließlich auf den UV-Index verlassen: Schnee, Wasser und Sand (z. B. an Badestränden) reflektieren UV-Strahlung. Dadurch kann die UV-Belastung trotz eines niedrigen UV-Index hoch sein [3].

Das kann man tun, um sich vor UV-Strahlung zu schützen [3]:

  • Die ersten Tage bei erhöhter UV-Strahlung hauptsächlich im Schatten verbringen, wenn die Haut noch nicht an Sonne gewöhnt ist
  • Starke Sonnenstrahlung vermeiden, wie z. B. Mittagssonne
  • Kleidung und Kopfbedeckung tragen – dabei auch Ohren und Nacken beschatten
  • Sonnenbrille mit UV-400-Kennzeichnung tragen
  • Sonnencreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor (LSF) verwenden (s.u.)
  • Vor einem Sonnenbad keine Kosmetika, Deodorants und Parfüms nutzen
  • Im Beipackzettel von Medikamenten unter Nebenwirkungen nach Begriffen wie „Lichtempfindlichkeit“ oder „Fotosensibilisierung“ suchen

Besonders vorsichtig sollten Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit einem erhöhten Risiko für Hautkrebs sein [3, 4].

Merkmale, die auf ein erhöhtes Hautkrebsrisiko hindeuten [4]
  • Helle Haut, helles oder rotes Haar oder viele Pigmentflecken
  • Viele, auffällige und/oder angeborene Muttermale
  • Unterdrückung des Immunsystems mit Medikamenten (Immunsuppression)
  • Hautkrebs in der Vorgeschichte oder Hautkrebs bei Familienmitgliedern
  • Langer Aufenthalt im Freien durch den Beruf und/oder in der Freizeit

Was ist bei Sonnencreme zu beachten?

Bei der Auswahl einer geeigneten Sonnencreme sind die Filtereigenschaften wichtig: Die Creme sollte sowohl einen UV-A- als auch einen UV-B-Filter besitzen. Auch der Lichtschutzfaktor spielt eine wichtige Rolle. Er gibt an, um welchen Faktor die Eigenschutzzeit der Haut verlängert wird. Das ist die Zeitspanne, die man ohne Schutzmaßnahmen in der Sonne verbringen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen.

Ein Beispiel: Beträgt die Eigenschutzzeit der Haut 10 Minuten, dann schützt eine Sonnencreme mit LSF 50 ungefähr 50 x 10 Minuten = 500 Minuten lang, also etwas mehr als 8 Stunden. Das BfS empfiehlt, höchstens 60 % der Schutzzeit zu nutzen [3].

Für den LSF gelten folgende Empfehlungen [3]:

  • Kinder: LSF von mindestens 30
  • Erwachsene: LSF von mindestens 20
  • Sehr helle Hauttypen und/oder bei hohen UV-Indices: LSF von mindestens 50
So wendet man Sonnencreme richtig an:
Mindestens alle zwei Stunden und nach dem Baden sollte nachgecremt werden. Das erhält die Schutzwirkung, verlängert sie aber nicht. Zudem ist es wichtig, genug Sonnencreme aufzutragen. Als Faustregel gilt: Erwachsene sollten für den ganzen Körper eine Menge verwenden, die ungefähr vier gehäuften Esslöffeln Sonnencreme entspricht [3].

Sind Sonnencremes gesundheitsschädlich?

Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt es keine Hinweise darauf, dass die in der EU zugelassenen UV-Filter gesundheitsgefährdend sind: Die Sicherheit aller kosmetischen Produkte und ihrer Inhaltsstoffe wird vom wissenschaftlichen Expertengremium der EU-Kommission (SCCS) geprüft und bewertet [6].

Filtersubstanzen, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden, sind der Nano-Partikel Titandioxid und der organische Filter Octocrylen. Titandioxid darf seit dem Jahr 2022 nicht mehr als Lebensmittelzusatzstoff verwendet werden, der Einsatz in Kosmetika ist aber weiterhin erlaubt.

  • Titandioxid: Gesundheitlich kritisch ist vor allem das Einatmen und die Aufnahme von Titandioxid über Mund und Speiseröhre, da dies in Tierexperimenten zu Lungenentzündungen führen und das Erbgut schädigen konnte [7]. Für die Anwendung in Kosmetika gibt das SCCS jedoch Entwarnung: Titandioxid-Partikel gehen bei gesunder Haut nicht in den Blutkreislauf über [6]. Wenn die Haut allerdings durch Krankheiten wie Allergien, Akne oder Neurodermitis vorgeschädigt ist, sollte man vor der Anwendung Titandioxid-haltiger Substanzen Rücksprache mit der Hautärztin oder dem Hautarzt halten [6].
  • Octocrylen: Eine aktuelle Studie zeigte, dass Octocrylen nach längerer Lagerung in einen Stoff umgewandelt wird, der allergische Hautreaktionen auslösen kann und im Verdacht steht, krebserregend zu wirken [8]. Das SCCS erwartet allerdings bei den aktuell eingesetzten Konzentrationen kein Gesundheitsrisiko [9]. Einige Stellen wie die Verbraucherzentrale NRW raten trotzdem dazu, Octocrylen-haltige Sonnencreme vorsorglich nach einem Jahr zu entsorgen [10].

Quellen

  1. Wirz-Justice A, Skene DJ, Munch M. The relevance of daylight for humans. Biochem Pharmacol 2021; 191: 114304.
  2. Onko Internetportal. Was ist Hautkrebs? Verfügbar unter: https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/krebsarten/hautkrebs/malignes-melanom-schwarzer-hautkrebs/definition-und-haeufigke.html; zuletzt abgerufen am 23. November 2023.
  3. Bundesamt für Strahlenschutz. UV-Strahlung. Verfügbar unter: https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/uv_node.html; zuletzt abgerufen am 23. November 2023.
  4. Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, Kurzversion 2.1, 2021, AWMF Registernummer: 032/052OL. Verfügbar unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hautkrebs-praevention/; zuletzt abgerufen am 23. November 2023.
  5. Kassenärztliche Bundesvereinigung. Hautkrebs-Früherkennung. Verfügbar unter: https://www.kbv.de/html/8939.php; zuletzt abgerufen am 23. November 2023.
  6. Bundesinstitut für Risikobewertung. Sonnencreme und Co. – gibt es gesundheitliche Risiken? Verfügbar unter: https://www.bfr.bund.de/de/sonnencreme_und_co____gibt_es_gesundheitliche_risiken_-243508.html; zuletzt abgerufen am 23. November 2023.
  7. Bundesinstitut für Risikobewertung. Titandioxid – gibt es gesundheitliche Risiken? Verfügbar unter: https://www.bfr.bund.de/de/titandioxid___gibt_es_gesundheitliche_risiken_-240812.html; zuletzt abgerufen am 23. November 2023.
  8. Downs CA, DiNardo JC, Stien D et al. Benzophenone Accumulates over Time from the Degradation of Octocrylene in Commercial Sunscreen Products. Chem Res Toxicol 2021; 34: 1046-1054.
  9. Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS). Opinion on Octocrylene. Final Opinion 2021; SCCS/1627/21.
  10. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Krebserregender Stoff in alter Sonnencreme? Verfügbar unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/schadstoffe/kosmetik/projekt-schadstoffberatung/schadstoffberatung-kosmetik/krebserregender-stoff-in-alter-sonnencreme-58458; zuletzt abgerufen am 23. November 2023.

Bildnachweis: „sonnenschutz im urlaub strohhut hut mit sonnencreme“; stock.adobe.com/juniart

Autorin dieses Beitrags: Dr. Christina Schüßler, medizinwelten-services GmbH, Stuttgart

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Fachgebiet (Unterfachgebiet):
Dermatologie

Körperregion/Organsystem:
Haut, Immunsystem, Auge

Jahreszeit:
Frühling, Sommer, Winter

Anlass:
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Schlagwörter:
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