05.07.2024 – Sonne, angenehme Temperaturen, blauer Himmel – viele Menschen lockt es bei schönem Wetter ins Freie. Nur eines trübt die Freude: Bereits im Frühling erreicht die UV-Strahlung mitunter Werte, die dem Körper kurz- und langfristig schaden können. Wie schützt man sich am besten vor UV-Strahlung?
Die positiven Effekte von Sonnenlicht sind weithin bekannt: Es wirkt beispielsweise stimmungsaufhellend und regt den Körper an, Vitamin D zu bilden [1]. Setzt man sich jedoch zu lange und/oder zu intensiver Sonnenstrahlung aus, kann das negative Folgen haben. Verantwortlich ist hierfür die ultraviolette (UV-)Strahlung als Teil des Sonnenlichts: Sie kann bestimmte Bereiche des Körpers kurz- und langfristig schädigen (Tabelle 1).
Die bekannteste kurzfristige gesundheitliche Folge von UV-Strahlung ist der Sonnenbrand. Zu den langfristigen Folgen gehört zum Beispiel Hautkrebs. Das ist ein Oberbegriff für verschiedene Krebserkrankungen, beispielsweise den hellen Hautkrebs und den schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom). Der Großteil der Erkrankungen entfällt auf den weißen Hautkrebs [2]. Allerdings steigen alle Formen der Hautkrebs-Neuerkrankungen stark an: Ihre Zahl verdoppelt sich ca. alle 10 bis 15 Jahre [3]. In der Altersgruppe bis 75 Jahre ist jeder 7. Mann und jede 9. Frau davon betroffen [3]. Ein Grund für die steigende Anzahl von Neuerkrankungen ist ein Trend zu längeren Aufenthalten in der Sonne [2]. Zudem sorgt die Einführung des Hautkrebs-Screenings – also flächendeckender Vorsorgeuntersuchungen – im Jahr 2008 dafür, dass Hautkrebs häufiger als vor dieser Zeit entdeckt wird [2].
Gut zu wissen: Das Hautkrebsscreening ermöglicht es, Hautkrebs früh zu erkennen, wenn er noch gut behandelbar ist. Die Früherkennung ist wichtig, denn unerkannt und unbehandelt kann Hautkrebs tödlich verlaufen. Dies trifft vor allem auf den schwarzen Hautkrebs zu [4]. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ein Hautkrebsscreening ab einem Alter von 35 Jahren im Abstand von zwei Jahren [5]. Die Untersuchung kann von einer Hautärztin oder einem qualifizierten Hausarzt durchgeführt werden [5]. |
Tabelle 1: Negative Auswirkungen von UV-Strahlung auf den Körper [3].
Organ | unmittelbare Folgen | langfristige Folgen |
Haut |
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Immunsystem |
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Auge |
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Der UV-Index gibt an, wie hoch der Spitzenwert der sonnenbrandauslösenden UV-Strahlung ist, die an einem bestimmten Tag am Boden ankommt [3]. Ab einem UV-Index von 3 sind Schutzmaßnahmen nötig – auch wenn der Himmel leicht bewölkt ist. Der tagesaktuelle UV-Index in Deutschland ist z. B. beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) einsehbar: https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/uv-index/aktuelle-tagesverlaeufe/aktuell_node.html Bei der Entscheidung für oder gegen Schutzmaßnahmen sollte man sich jedoch nicht ausschließlich auf den UV-Index verlassen: Schnee, Wasser und Sand (z. B. an Badestränden) reflektieren UV-Strahlung. Dadurch kann die UV-Belastung trotz eines niedrigen UV-Index hoch sein [3].
Das kann man tun, um sich vor UV-Strahlung zu schützen [3]:
Besonders vorsichtig sollten Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit einem erhöhten Risiko für Hautkrebs sein [3, 4].
Merkmale, die auf ein erhöhtes Hautkrebsrisiko hindeuten [4]
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Bei der Auswahl einer geeigneten Sonnencreme sind die Filtereigenschaften wichtig: Die Creme sollte sowohl einen UV-A- als auch einen UV-B-Filter besitzen. Auch der Lichtschutzfaktor spielt eine wichtige Rolle. Er gibt an, um welchen Faktor die Eigenschutzzeit der Haut verlängert wird. Das ist die Zeitspanne, die man ohne Schutzmaßnahmen in der Sonne verbringen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen.
Ein Beispiel: Beträgt die Eigenschutzzeit der Haut 10 Minuten, dann schützt eine Sonnencreme mit LSF 50 ungefähr 50 x 10 Minuten = 500 Minuten lang, also etwas mehr als 8 Stunden. Das BfS empfiehlt, höchstens 60 % der Schutzzeit zu nutzen [3].
Für den LSF gelten folgende Empfehlungen [3]:
So wendet man Sonnencreme richtig an: Mindestens alle zwei Stunden und nach dem Baden sollte nachgecremt werden. Das erhält die Schutzwirkung, verlängert sie aber nicht. Zudem ist es wichtig, genug Sonnencreme aufzutragen. Als Faustregel gilt: Erwachsene sollten für den ganzen Körper eine Menge verwenden, die ungefähr vier gehäuften Esslöffeln Sonnencreme entspricht [3]. |
Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt es keine Hinweise darauf, dass die in der EU zugelassenen UV-Filter gesundheitsgefährdend sind: Die Sicherheit aller kosmetischen Produkte und ihrer Inhaltsstoffe wird vom wissenschaftlichen Expertengremium der EU-Kommission (SCCS) geprüft und bewertet [6].
Filtersubstanzen, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden, sind der Nano-Partikel Titandioxid und der organische Filter Octocrylen. Titandioxid darf seit dem Jahr 2022 nicht mehr als Lebensmittelzusatzstoff verwendet werden, der Einsatz in Kosmetika ist aber weiterhin erlaubt.
Bildnachweis: „sonnenschutz im urlaub strohhut hut mit sonnencreme“; stock.adobe.com/juniart
Autorin dieses Beitrags: Dr. Christina Schüßler, medizinwelten-services GmbH, Stuttgart
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Fachgebiet (Unterfachgebiet):
Dermatologie
Körperregion/Organsystem:
Haut, Immunsystem, Auge
Jahreszeit:
Frühling, Sommer, Winter
Anlass:
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Schlagwörter:
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